BFH Kommentierung: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei cum/ex-Geschäften
Kein wirtschaftliches Eigentum, wenn der Initiator den Erwerb fremdfinanziert, der Erwerber die Aktien mittels Wertpapierleihe weiterreicht und das Marktpreisrisiko durch ein sog. Total Return Swap-Geschäft auf den Initiator überträgt.
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