BFH Kommentierung: Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen einer juristischen Person sind steuerfrei, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen erteilt wurde und die Kosten über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet werden.
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