BFH Kommentierung: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalls
Bezahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses die vereinbarte Rente, ist nach Ansicht des BFH von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auszugehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung nicht angerechnet wird.
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