BFH Kommentierung: Verdeckte Gewinnausschüttung - gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person
Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein.
Powered by Versicherungsvergleich