BFH Kommentierung: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs sonstiger Vorsorgeaufwendungen
Die beschränkte Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen (private Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen, Kapitallebensversicherungen) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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