BFH Kommentierung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des FG im vereinfachten Verfahren
Das FG darf nur dann im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn es dem Beteiligten zuvor seine Absicht und den Zeitpunkt mitgeteilt hat, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann (Änderung der Rechtsprechung).
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