BFH Kommentierung: Verluste bei Weiterveräußerung in Zahlung genommener Gebrauchtwagen
Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich beim Tausch anhand der subjektiven Werte. Die Vereinfachungsregelung in Abschn. 10.5 Abs. 4 UStAE, nach der bei Inzahlungnahme von Gebrauchtwagens der gemeinen Werte zugrunde zu legen ist, kann nur insgesamt (oder gar nicht) in Anspruch genommen werden.
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