BFH Kommentierung: Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung
Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG unentgeltlich. Wird nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor.
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