BFH Kommentierung: Verwertungsverbot für Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren
Erkenntnisse aus einer strafrechtlich angeordneten Telefonüberwachung über einen nicht in § 100a StPO aufgeführten Straftatbestand dürfen von den Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren nicht verwendet werden.
Powered by Kreditvergleich