BFH Kommentierung: Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienverkauf sind keine nachträglichen Werbungskosten
Löst der Eigentümer ein Darlehen vorzeitig ab, um das bisher vermietete Objekt lastenfrei übereignen zu können, kann er die dafür entrichtete Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abziehen.
Powered by Versicherungsvergleich