BFH Kommentierung: Wahrung der Klagefrist bei der Entschädigungsklage
Bei Entschädigungsklagen ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist stets der Eingang der Klage beim BFH maßgebend; das gilt auch nach Anfügung des § 66 Satz 2 FGO, wonach solche Streitsachen erst mit der Zustellung der Klage rechtshängig werden.
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