BFH Kommentierung: Wirtschaftliches Eigentum bei Ausübung eines Vorkaufsrechts
Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten – und damit des wirtschaftlichen Eigentums - abweichend vom ursprünglichen Kaufvertrag auf einen späteren Zeitpunkt festlegen.
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