BFH Kommentierung: Zufluss von Arbeitslohn bei sonstigen Bezügen
Der Arbeitnehmer bezieht nicht laufend gezahlten Arbeitslohn (sonstige Bezüge) im Zuflusszeitpunkt. Der 10-Tage-Grundsatz (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG) ist auf sonstige Bezüge nicht anwendbar.
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