BFH Pressemitteilung: Abfindung bei Streit über Erbschaft in Anteil an Personengesellschaft führt zu Veräußerungsgewinn
Beenden potentielle Erben eines verstorbenen Gesellschafters den Streit darüber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich, so erzielt lt. BFH derjenige, der abgefunden wurde, einen Veräußerungsgewinn, der bei der Personengesellschaft festgestellt werden muss.
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