BFH Pressemitteilung: Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen
Der BFH hat entschieden, dass berufstätige Eltern schon vor 2009 zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für die Unterbringung in einem zweisprachigen Kindergarten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen konnten.
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