BFH Pressemitteilung: Abweichende Angaben in Steuererklärungen können eine leichtfertige Steuerverkürzung bedeuten
Reicht der Steuerpflichtige beim Finanzamt gleichzeitig 2 Steuererklärungen ein, die den Gewinn desselben Jahres betreffen, von denen aber eine den Gewinn nur zur Hälfte wiedergibt, so kann darin lt. BFH eine Ordnungswidrigkeit in Form einer leichtfertigen Steuerverkürzung liegen.
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