BFH Pressemitteilung: Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern
Zusammenlebende Ehegatten mit drei unter vier Jahre alten Kindern können ihre Kinderbetreuungskosten nur nach Maßgabe der im Einkommensteuergesetz normierten Vorschriften zum Abzug bringen. Ein weitergehender Abzug ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten.
Powered by Versicherungsvergleich