BFH Pressemitteilung: Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden
Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, dürfen Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden. Dies hat der BFH entschieden.
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