BFH Pressemitteilung: Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik
Der BFH hat Zweifel, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Er hat daher den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) diesbezüglich um Klärung gebeten.
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