BFH Pressemitteilung: Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf deutsches Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht kann auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland zu mindern sein kann, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtige die dort vorgesehenen Leistungen nicht beantragt hat.
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