BFH Pressemitteilung: Aufwendungen für Erneuerung der Einbauküche nicht sofort abziehbar
Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Vielmehr müssen sie über einen Zeitraum von 10 Jahren im Wege der AfA abgeschrieben werden.
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