BFH Pressemitteilung: Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen
Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Dies hat der BFH zu § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden.
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