BFH Pressemitteilung: Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht
Der BFH hat entschieden, dass Beratungskosten eines in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen für ein Verständigungsverfahren über die Besteuerung einer Anteilsveräußerung keine Veräußerungskosten darstellen und so den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nicht mindern (§ 17 Abs. 2 EStG).
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