BFH Pressemitteilung: Berechnung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft
Der IV. Senat des BFH hat entschieden, dass sich der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, nach dem Antrag richtet und in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet wird.
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