BFH Pressemitteilung: Beschluss des Großen Senats zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer
Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt, die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
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