BFH Pressemitteilung: Besetzungsmangel bei Doppelpräsidentschaft in unterschiedlichen Gerichtszweigen
Ist der FG-Präsident zugleich Gerichtspräsident in einer anderen Gerichtsbarkeit, ohne dass der Geschäftsverteilungsplan erkennen lässt, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident seinem Senat im FG zugewiesen ist, so ist sein Senat als erkennendes Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt.
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