BFH Pressemitteilung: BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig
Der VIII. Senat des BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.
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