BFH Pressemitteilung: Doppelte Haushaltsführung bei eigenem Hausstand eines erwachsenen Kindes
Erwachsene, berufstätige Kinder, die mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient.
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