BFH Pressemitteilung: Einkommensteuerpauschalierung nach § 37b EStG
Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37b EStG nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind.
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