BFH Pressemitteilung: Entfernungspauschale für Familienheimfahrten aufwandsunabhängig bei doppelter Haushaltsführung
Die Entfernungspauschale für 1 wöchentliche Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hatte. Der Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist jedoch mindernd auf die Pauschale anzurechnen.
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