BFH Pressemitteilung: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Techno- und House-Konzerte
Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen.
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