BFH Pressemitteilung: Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nach einer Entscheidung des BFH nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.
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