BFH Pressemitteilung: Grunderwerbsteuer: Minderung Bemessungsgrundlage bei Erwerbsnebenkosten-Übernahme durch Veräußerer
Hat sich der Verkäufer eines Grundstücks dazu verpflichtet, dem Erwerber die Erwerbsnebenkosten zu erstatten, mindert der (erworbene) Erstattungsanspruch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dies hat der BFH entschieden.
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