BFH Pressemitteilung: Haushaltsnahe Dienstleistung jenseits der Grundstücksgrenze
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein.
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