BFH Pressemitteilung: Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind seit 2005 steuerpflichtig, aber ermäßigt
Der BFH hat entschieden, dass die auf der Neuregelung beruhende Steuerpflicht dem Sinn und Zweck der neugeregelten Alterseinkünftebesteuerung mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung entspricht und weder den Gleichheitssatz verletzt noch gegen das Rückwirkungsverbot verstößt.
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