BFH Pressemitteilung: Kein Abgeltungsteuersatz bei Gesellschafterfremdfinanzierung
Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % ausgeschlossen ist bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein zu mindestens 10 % beteiligter Anteilseigner für die Gewährung eines verzinslichen Darlehens an die Gesellschaft erzielt.
Powered by Reisesuchmaschine