BFH Pressemitteilung: Kein wirtschaftliches Eigentum des Anteilserwerbers bei "Cum-Ex-Geschäften"
Der BFH hatüber die vieldiskutierte Rechtsfrage der "Cum-ex-Geschäfte" entschieden, einem Handel von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt (Rechtslage vor 2012).
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