BFH Pressemitteilung: Keine Anrechnung von im Ausland gezahlter Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen bei Fehlen eines DBA
Im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer, für die im Inland eine Anrechnung nicht vorgesehen ist, bleibt unberücksichtigt. Aus höherrangigem Recht ergibt sich laut BFH kein Zwang zur Anrechnung. Die Doppelbesteuerung muss aber u. U. durch Billigkeitsmaßnahmen gemildert werden.
Powered by Suchmaschinenoptimierung