BFH Pressemitteilung: Keine Gewerbesteuerbefreiung ambulanter Dialysezentren
Nach § 3 Nr. 20 GewStG können Krankenhäuser, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sowie Einrichtungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation von der Gewerbesteuer befreit sein. Der BFH hat nun entschieden, dass ambulante Dialysezentren von dieser Steuerbefreiung nicht erfasst sind.
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