BFH Pressemitteilung: Keine Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter
Entgelte, die ein Reiseveranstalter an Hoteliers für die Überlassung von Hotelzimmern bezahlt, unterliegen nicht der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung. Dies hat der BFH zu § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG entschieden.
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