BFH Pressemitteilung: Keine Minderung der Bemessungsgrundlage bei Übernahme der Grunderwerbsteuer durch Veräußerer
Hat sich der Verkäufer eines Grundstücks dazu verpflichtet, dem Erwerber die Erwerbsnebenkosten zu erstatten, mindert der (erworbene) Erstattungsanspruch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dies hat der BFH entschieden.
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