BFH Pressemitteilung: Keine Steuerermäßigung für Straßenreinigung und Werkstattarbeiten
Der BFH hat entschieden, dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, nicht nach § 35a EStG begünstigt sind.
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