BFH Pressemitteilung: Keine Verfassungszweifel an der Gewerbesteuer
Die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG sind voraussichtlich nicht verfassungswidrig. Dies hat der BFH entschieden.
Powered by Suchmaschinenoptimierung