BFH Pressemitteilung: Kindergeldanspruch bis zum Abschluss eines dualen Studiums
Der III. Senat des BFH hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Kindergeldanspruch auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gewählten Studiengang geltend machen können.
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