BFH Pressemitteilung: Kindergeldanspruch während eines mehrjährigen Auslandsstudiums
Der III. Senat des BFH hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen können, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält.
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