BFH Pressemitteilung: Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten
Bezieht der im Inland wohnende Elternteil nur Arbeitslosengeld II, nicht aber Arbeitslosengeld I, besteht im Inland kein Kindergeldanspruch, wenn der andere Elternteil im EU-Ausland erwerbstätig ist und dort Kindergeld erhält.
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