BFH Pressemitteilung: Korrektur bei schlichtem "Vergessen" in der elektronische Einkommensteuererklärung
Der BFH hat entschieden, dass das schlichte "Vergessen" des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen - im Urteilsfall ein Verlustbetrag - in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung nicht grundsätzlich als "grob fahrlässig" anzusehen ist.
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