BFH Pressemitteilung: Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung
Der BFH hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Üerschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die - wird sie dem Finanzamt nachträglich bekannt - zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.
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