BFH Pressemitteilung: Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen
Bei der Vermietung möblierter oder teilmöblierter Wohnungen kann es zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete erforderlich sein, einen Zuschlag für die Möblierung zu berücksichtigen. Ein solcher Zuschlag ist zu berücksichtigen, wenn er sich aus einem Mietspiegel oder aus am Markt realisierbaren Zuschlägen ermitteln lässt. Eine Ermittlung in anderer Weise kommt nicht in Betracht.
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