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BFH Pressemitteilung: Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem Bundeszentralamt für Steuern Zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben kann er nicht unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht verweigern.















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